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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Sport Leading Certification

 Anbieter / Vertragspartner: 

Sport Leading Certification FlexCo, Peilsteinerstraße 1, 5020 Salzburg, Österreich, UID: ATU80660107,E‑Mail: office@sport-leading.com

 

1. Geltungsbereich, Unternehmergeschäft

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Zertifizierungsleistungen, Analysen, Berechnungen sowie Nebenleistungen der Sport Leading Certification FlexCo („SLC“) gegenüber ihren Kunden („Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne des UGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer SLC stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

 

2. Gegenstand der Leistungen

2.1 Vertragsgegenstand ist die Durchführung des vom Kunden gewählten Programms inkl. Bewertung und Ergebnisfeststellung, insbesondere:

  • Basis-Zertifizierung in einer Sport-Leading-Kategorie („Sport Leading <Kategorie>“) inkl. Verleihung des SLC-Siegels (Sportgütesiegel) bei positivem Ergebnis,
  • Sport-Index-100 (erweiterte Berechnungen/Analysen),
  • Impact Analyse,
  • weiterführende Berechnungen – Satellitenkonten (große Berechnungen/Modelle),
    jeweils gemäß Angebot, Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog und Prozessrichtlinien.
    2.2 SLC bietet Zertifizierungen für verschiedene Kategorien (z. B. City, Club, Company, Event, Hotel, Newcomer, Organisation, Region, Sponsor etc.) an.
    2.3 SLC schuldet die fachgerechte Durchführung des Verfahrens nach den vereinbarten Kriterien, nicht jedoch:
  • eine positive Zertifizierungsentscheidung,
  • einen bestimmten Score/eine bestimmte Einstufung,
  • einen wirtschaftlichen oder reputativen Erfolg des Kunden.

 

3. Antrag, Vertragsschluss, Unterlagen

3.1 Der Kunde beantragt das gewünschte Programm mittels Antrags/Bewerbung (schriftlich oder digital) und übermittelt die für die Prüfung erforderlichen Informationen und Nachweise.
3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme/Bestätigung durch SLC (auch per E-Mail) zustande.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Unterlagen/Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter oder Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat alle für die Prüfung relevanten Angaben vollständig, richtig und nachvollziehbar zu machen und auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger, widersprüchlicher oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
4.3 Bei begründetem Verdacht auf falsche Angaben, Manipulation oder missbräuchliche Verwendung ist SLC berechtigt, das Verfahren auszusetzen, zusätzliche Nachweise zu verlangen oder das Verfahren abzubrechen.

 

5. Durchführung, Einbindung Dritter, Schutz des Systems

5.1 SLC kann zur Leistungserbringung interne Gremien (z. B. Council) sowie externe Fachpersonen/Partner einsetzen.
5.2 SLC ist nicht verpflichtet, interne Bewertungsmodelle, Gewichtungen oder sämtliche Prüfnotizen offenzulegen, soweit dies Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder die Integrität/Manipulationssicherheit des Zertifizierungssystems gefährden würde.
5.3 SLC darf Programme, Kriterien, Prüfabläufe und Qualitätsanforderungen weiterentwickeln. Für ein bereits laufendes Verfahren gelten Änderungen nur, soweit sie sachlich gerechtfertigt und dem Kunden zumutbar sind (z. B. Missbrauchsschutz, Qualitätssicherung).

 

6. Zahlungskonditionen; Startvoraussetzung des Prüfprozesses

6.1 Die jeweils fällige Zertifizierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr ist eine Vorauszahlung und Voraussetzung für die Zurverfügungstellung des Fragenkatalogs/Antragszugangs sowie für den Beginn des Prüf- und Zertifizierungsprozesses.
6.2 SLC beginnt mit der Leistungserbringung (insbesondere Freischaltung/Übermittlung des Fragenkatalogs, Sichtung von Unterlagen, Terminierung von Abstimmungen und Prüfhandlungen) erst nach vollständigem Zahlungseingang der jeweils fälligen Zertifizierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr auf dem Konto von SLC.
6.3 Keine Rückerstattung / Ausnahmen
Die Zertifizierungsgebühren sind nicht stornierbar und nicht rückerstattbar, sobald SLC den Fragenkatalog/Antragszugang bereitgestellt oder mit der Prüfung begonnen hat.

 

7. Laufzeit, Gültigkeit, automatische Verlängerung

7.1 Die Zertifizierung wird bei positivem Ergebnis für 1 oder 2 Jahre (gemäß Antrag) erteilt.
7.2 Automatische Verlängerung: Sofern der Kunde nicht spätestens 3 Monate vor Ende der offiziellen Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich die Zertifizierung automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (also um 1 Jahr bzw. 2 Jahre).
7.3 SLC kann für die Verlängerung eine Aktualisierung von Unterlagen/Nachprüfung verlangen, sofern dies zur Sicherung der Aussagekraft/Qualität erforderlich ist.

 

8. Nutzungsrecht am SLC-Siegel (Sportgütesiegel) und am Titel

8.1 Mit der Zertifizierung räumt SLC dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches und zeitlich auf die Gültigkeitsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein, das SLC-Siegel (Sportgütesiegel) sowie den Titel „Sport Leading <Kategorie>“ zu nutzen.
8.2 Das Siegel darf während des Gültigkeitszeitraums in der Unternehmenskommunikation verwendet werden, insbesondere in E-Mail-Signaturen, Website, Print, Social Media, PR sowie Recruiting/Employer Branding.
8.3 Produktverwendung – Klarstellung: Eine Verwendung des Siegels auf Produkten/Verpackungen oder in unmittelbarer Produktwerbung ist nur zulässig, wenn dabei klar und nicht irreführend erkennbar bleibt, dass sich die Zertifizierung auf das Unternehmen/die Kategorie bezieht (und nicht auf geprüfte Produkteigenschaften), sofern das jeweilige Programm keine Produktprüfung umfasst. Unzulässig ist jede Darstellung, die den Eindruck erweckt, SLC bestätige Produktsicherheit, Produktqualität oder Leistungsversprechen einzelner Produkte.
8.4 Der Kunde darf das Siegel nicht verändern, verfremden oder in missverständliche Kontexte stellen. Die Siegel-/Brand-Guidelines von SLC sind einzuhalten.
8.5 Die Nutzung ist nur für die zertifizierte Rechtseinheit/das zertifizierte Unternehmen zulässig. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen, Franchisenehmer, Tochtergesellschaften, Standorte oder Marken ist nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich zertifiziert oder schriftlich durch SLC freigegeben wurde. Für Unternehmen mit mehreren Filialen werden gesonderte Vereinbarungen zur Nutzung des SLC-Siegels vereinbart.

 

9. Kommunikationsregeln, Zitate, Referenzen

9.1 SLC ist berechtigt, den Kunden während der Laufzeit als zertifiziert zu nennen (Name/Logo, Kategorie, Laufzeit) und als Referenz zu führen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Die zertifizierten Unternehmen werden vollumfänglich in den gesamten Kommunikationsprozess der SLC eingebunden.
9.2 Berichte/Ergebnisdarstellungen dürfen vom Kunden nicht entstellt oder aus dem Zusammenhang gerissen verwendet werden. Verkürzte Zitate sind nur zulässig, wenn sie nicht irreführend sind und Quelle/Datum genannt werden.

 

10. Pflichten des Kunden während der Laufzeit / Meldepflichten

10.1 Der Kunde informiert SLC unverzüglich über wesentliche Änderungen, die die Zertifizierung betreffen können, z. B. Umfirmierung, Eigentümerwechsel, erhebliche organisatorische Änderungen, schwerwiegende Compliance-/Reputationsfälle oder nachträglich erkannte Unrichtigkeiten in den Antragsangaben.
10.2 SLC kann in solchen Fällen Nachweise verlangen, eine Nachprüfung durchführen oder Auflagen erteilen.

 

11. Datenschutz, Datenverarbeitung, Haftungsausschluss für externe Offenlegung

11.1 SLC verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten (z. B. Ansprechpartner- und Kontaktdaten) sowie unternehmensbezogene Daten (z. B. Struktur-, Organisations- und Leistungsdaten sowie – je nach Programm – wirtschaftliche Kennzahlen), soweit dies für Zertifizierung/Analysen erforderlich ist. Details regelt die separate Datenschutzerklärung von SLC.
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Daten berechtigt ist und erforderliche Informationen/Einwilligungen/Interessenabwägungen (falls nötig) vorgenommen hat.
11.3 Für Datenabflüsse oder sonstige Offenlegungen von Kundendaten, die SLC nicht zu vertreten hat, ist eine Haftung von SLC – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. SLC übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass Unternehmensdaten oder Informationen des Kunden durch den Kunden selbst oder durch Dritte (z. B. durch Veröffentlichungen, Fehlversand, unzureichende IT-Sicherheit außerhalb des Einflussbereichs von SLC) nach außen gelangen.

 

12. Aussetzung, Entzug, Beendigung, Folgen

12.1 SLC kann die Zertifizierung und/oder die Siegelnutzung aus wichtigem Grund aussetzen oder entziehen, insbesondere bei:

  • falschen/irreführenden Angaben,
  • Manipulationsversuchen,
  • missbräuchlicher oder irreführender Siegelverwendung,
  • schwerwiegender Rufschädigung des Zertifizierungssystems,
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung.

12.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
12.3 Nach Aussetzung/Entzug/Beendigung hat der Kunde die Nutzung des Siegels und des Titels unverzüglich, spätestens binnen 7 Kalendertagen, einzustellen und überall zu entfernen.

 

13. Gewährleistung und Haftung

13.1 SLC erbringt Dienstleistungen nach dem Stand der Unternehmen und nach den vereinbarten Kriterien.
13.2 SLC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SLC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

14. Abgrenzungen / Keine Zusicherungen und Garantien

14.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und verpflichtet sich, das Siegel nicht so zu verwenden, dass folgende unzulässige Zusicherungen entstehen:
a) Keine behördliche Anerkennung: Die Zertifizierung ist keine behördliche Zulassung und ersetzt keine gesetzlichen Prüfungen/Genehmigungen.
b) Keine Erfolgsgarantie: Es wird kein wirtschaftlicher Erfolg, keine Umsatzsteigerung, keine Förderfähigkeit und kein bestimmtes Reputations-/Marketingresultat garantiert.
c) Keine Rechts- oder Compliance-Garantie: Die Zertifizierung stellt keine Rechtsberatung dar und bestätigt nicht die vollständige Einhaltung sämtlicher Gesetze/Normen durch den Kunden.
d) Keine Produktprüfung (sofern nicht vereinbart): Die Zertifizierung bestätigt ohne ausdrückliche Produktprüfung keine Produkteigenschaften, Produktsicherheit oder Leistungsversprechen einzelner Produkte.
e) Zeitpunktbezogenheit: Bewertungen/Ergebnisse sind zeitpunktbezogen; Änderungen von Kriterien/Methoden können die Vergleichbarkeit über Zeiträume einschränken.

 

15. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.
15.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; Textform (E-Mail) genügt, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.